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Kapitalerstattung durch Rückabwicklung der Lebensversicherung: ascent AG rät zu Fondsinvestment

Lebensversicherungen wurden meistens vor vielen Jahren abgeschlossen, in der Hoffnung, möglichst ertragreich zu sparen. Ihre Rentabilität wird von Vorsorgeexperten aber schon lange in Frage gestellt. Das konfrontiert viele Anleger mit der Frage, ob sie ihre Lebensversicherung nicht besser kündigen sollten. Die Möglichkeit der Rückabwicklung einer Versicherung wird dabei, nach Ansicht der ascent AG, vergleichsweise selten in Anspruch genommen. Und dass obwohl eine Rückabwicklung in vielen Fällen lukrativer ist, als eine Kündigung. 

Durch eine mangelhaft kommunizierte Widerrufsfrist ist diese oftmals möglich, die meisten Anleger sind sich dieser Chance allerdings nicht bewusst. Die ascent AG erklärt, welche Bedingungen hierfür erfüllt werden müssen und empfiehlt, das dadurch zurückerlangte Vermögen in Fonds zu investieren und damit die Weichen für einen zeitgemäßen Vermögensaufbau zu stellen.

Wer in der Vergangenheit eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, tat dies in der Absicht, im Todesfall die Hinterbliebenen abzusichern oder um schlichtweg für das Alter vorzusorgen. Letzteres ist heutzutage kaum noch rentabel. Doch statt einer Kündigung der Police sollten Versicherte prüfen, ob eine Rückabwicklung in Frage kommt.

Altersvorsorge mit Fonds – ascent AG berät

Sofern die Rückabwicklung möglich ist, erhalten Sie eine große Summe, die Sie Ihrem eigentlichen Zweck zuführen können: der rentierlichen Altersvorsorge. Hierfür bieten sich Investmentfonds an, mit denen sich, je nach Anlegerprofil und finanziellem Rahmen, ein Fondsportfolio zusammenstellen lässt, das langfristige Renditechancen bietet. Eine entsprechende Summe eröffnet auch zahlreiche Möglichkeiten für aussichtsreiche Investments – zudem kann der Anleger das ohnehin angesparte Kapital der Lebensversicherung umschichten und muss kein neues Kapital freimachen.

Die ascent AG stellt mit ihren Kunden ein Anlageportfolio zusammen und berücksichtigt dabei individuelle Interessen sowie die finanziellen Gegebenheiten. Weiterhin können sich Anleger sicher sein, mit der ascent AG die Expertise eines seit über 25 Jahren erfolgreich auf dem Finanzparkett tätigen Unternehmens auf ihrer Seite zu haben. Bevor man die Umschichtung unternimmt, sollte allerdings geklärt sein, ob die bestehende Lebensversicherung eine Rückabwicklung zulässt. Dabei gilt das Augenmerk der Widerrufsvereinbarung und der professionellen Begutachtung.

Fehlerhafte Widerrufsinformation

Bei Verträgen, die zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurden, stehen die Chancen gut, die Versicherung rückabwickeln zu können. Mehr als die Hälfte der Policen ist von einem formalen Fehler betroffen, dessen Ursache in einer rechtlich unklaren Formulierung begründet liegt. Diese entspricht nicht mir den aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften und löst damit einen Zustand aus, als hätte die Widerrufsfrist noch gar nicht begonnen. Ergo: Als Kunde können so auch Jahre später den Vertrag widerrufen. Folgende Vorgaben müssen erfüllt sein, damit die Widerrufsbelehrung gültig ist:

  • Verträge, die bis 31.07.2001 abgeschlossen wurden, müssen in Schriftform auf die Widerrufsfrist verweisen
  • Ab dem 01.08.2001 muss auch auf die Textform hingewiesen werden (z.B. Emails)
  • Der Vermerk, dass die Widerrufsfrist durch das fristgerechte Absenden des Widerrufs gewahrt wird, muss vorhanden sein
  • Die Widerrufsbelehrung muss hervorgehoben sein, zum Beispiel durch eine größere Schrift oder einen Rahmen

Vorteile einer Rückabwicklung

Im Gegensatz zu einer Kündigung, bei der lediglich der derzeit angesparte Betrag ausgezahlt wird, werden bei einer Rückabwicklung die eingezahlten Beiträge zurückerstattet – diese muss die Versicherung verzinsen. Grundlage hierfür ist die Rendite, die sie für ihre Kapitalanlagen erwirtschaftet hat. Ebenso erhalten Sie die Kosten für die Verwaltung zurück. Das macht den Rücklaufwert lukrativer als die zurückfließende Summe im Rahmen einer Kündigung.

ascent AG bietet individuelle Strategien

Mit der ascent AG als Partner für Ihre aussichtsreiche Investition in Investmentfonds haben Sie Zugriff auf ein breites Produktsortiment und eine entsprechend flexible Auswahl. Wir beraten Sie hinsichtlich eines passenden Konzeptes – sprechen Sie uns einfach an, um einen Termin zu vereinbaren.