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LV – Widerruf statt Kündigung – jetzt von der ascent AG beraten lassen

Spätestens seit der Finanzkreise im Jahre 2008 ist die Zeit der hohen Zinsen und Renditen für konventionelle Geldanlagen bekanntlich vorbei. Wer sich vor dem Jahre 2008 noch über 2 Prozent und mehr Zinsen für das Sparbuch erfreuen konnte, ist heute fast schon glücklich, wenn noch 0,2 Prozent Zinsen das Sparguthaben vermehren. Doch nicht nur das Sparbuch trat den Gang in die Welt der Niedrigzinsen an, selbst Tagesgeld, Festgeld und die allseits beliebte Lebensversicherung gingen den Weg in die Welt der niedrigen Renditen.

Wohin mit der niedrigverzinsten Anlage? Die ascent AG offenbart Möglichkeiten

Auf der Suche nach höheren Zinsen, welche wenigsten die Inflation ausgleichen, treibt es immer mehr Anleger in die Welt der Wertpapiere und höherverzinslichen Geldanlagen mit entsprechend höherem Risiko. Da nicht jeder Anleger freies Kapital zur Verfügung hat und einfach umschichten kann, muss in vielen Fällen auf bestehende Anlagen zurückgegriffen werden – allem voran auf die niedrigverzinsten Rücklagen.

Doch wie verhält es sich mit der Lebensversicherung? Einst noch eine wunderbare Möglichkeit, mit vergleichsweise wenig Einsatz über die Jahre dank Zinseszins ein großes Polster für einen schönen Lebensabend anzusparen, bietet die Lebensversicherung aktuell nur noch Kopfzerbrechen. Die Zinsen fallen kontinuierlich und die gleichbleibenden Kosten fressen die übriggebliebene Rendite auf.

Die unrentable Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen, sichert natürlich das Erreichte ab, lässt aber die bereits geleisteten Beiträge in einem niedrig verzinsten Umfeld zurück. Möchte man das Geld jedoch in eine Anlage mit höherer Rendite umschichten, bringt eine Beitragsfreistellung herzlich wenig.
Mehr Sinn macht da vergleichsweise die Kündigung der Lebensversicherung. Doch auch dies kann dazu führen, dass in den meisten Fällen unnötig Geld verloren geht. Dank eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH: Az.: IV ZR 76/11), besteht die Möglichkeit, die abgeschlossene Lebensversicherung zu widerrufen, wodurch die getätigten Zahlungen rückabgewickelt werden müssen und der Anleger so seine Prämien zurückerhält. Möglich ist dies aufgrund eines Fehlers in der Widerrufsbelehrung der meisten Verträge zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007.

Widerruf statt Kündigung – die Berater der ascent AG klären auf

Die Erfahrung hat gezeigt: Wer seine Lebensversicherung widerruft statt zu kündigen, erhält oftmals mehr Geld zurück. Das liegt daran, dass bei einem Widerspruch alle Prämien samt Abschluss- und Verwaltungsgebühren wiedererstattet werden müssen. Entsprechend schwer ist es aber leider auch, dieses Recht durchzusetzen.

Um an das Recht auf die Rückabwicklung der Lebensversicherung zu kommen, empfiehlt es sich, die Hilfe von Profis in Anspruch zu nehmen. Privatpersonen fehlt häufig das nötige Know-how und die Erfahrung, um das eigene Recht erfolgreich in Anspruch zu nehmen. Neben der Verbraucherzentrale Hamburg und diversen Anwaltskanzleien stehen Ihnen hierfür auch die Berater der ascent AG mit Rat und Tat zur Seite.